1. Für den Fall, dass der Garantieanspruch berechtigt ist, sieht FIAMMA die Regelung des Schadens vor. Es ist aber FIAMMA vorbehalten zu entscheiden, ob eine Reparatur oder ein Austausch der defekten Teile durchgeführt wird.
2. Im Falle einer Vertragswidrigkeit der Ware, kann der Verbraucher unter den erforderlichen Voraussetzungen gegenüber dem Verkäufer von dem Garantieanspruch zu den festgelegten Bedingungen gemäss den lokalen Rechtsvorschriften Gebrauch machen.
3. FIAMMA erkennt die Garantie nur bei Schäden an, welche durch Material- oder Produktionsfehler verursacht worden sind.
4. Die Garantie wird nicht bei natürlicher Abnutzung oder bei Abnutzung durch den Gebrauch der betroffenen Teile gewährleistet; bei Nichtberücksichtigung der Gebrauchsanweisung oder Anbringung durch nicht fachgerechte Handhabung, bei Einsatz von Ersatzteilen die nicht Original FIAMMA sind, bei Eingriff einer nicht qualifizierten Person, bei eventueller Abänderung des Produktes durch den Endverbraucher oder Dritte ohne die Berechtigung durch Fiamma.
5. Bei Reklamationen bitte an den Händler wenden, bei welchem das Produkt erworben worden ist. Dabei muss immer die Seriennummer des Produktes, die Rechnung oder der Kassenzettel (FIAMMA ist berechtigt eine Kopie anzufordern) und eine genaue Beschreibung des Schadens (Fotos sind hier die beste Lösung) anzugeben.
Bei unvollständiger oder Falschangabe wird das Recht auf Garantieanspruch von FIAMMA vorbehalten.
6. FIAMMA ist berechtigt, sich das Produkt zur Überprüfung des Garantieanspruches jederzeit zuschicken zu lassen. Frachtkostenerstattung des schadhaften Produktes wird nur bei berechtigter Reklamation von FIAMMA übernommen, zusätzlich zu der Entschädigung. Ist der Anspruch der Garantie nicht berechtigt, werden
die Reparaturkosten bzw. Eine Entschädigung des Produktes, mittels eines Kostenvoranschlages durch den Kunden selbst getragen.